Rechtsanwalt Frank Geissler 
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 Ihr Fachanwalt für Transport, Spedition und Versicherung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Schadensbewertung

Beim Transport oder der Lagerung von Gütern kommt es trotz aller Sorgfalt immer wieder zu Schadensfällen, sei es durch Unfälle des Beförderungsmittels, sei es unabhängig davon bei Beschädigung oder Verlust auf dem Beförderungsweg oder auf dem Lager.

Hier bedarf es zumeist einer unverzüglichen Besichtigung und Feststellung des Warenschadens und der Unterstützung bei der Bergung und Sicherstellung der Ladung.

Dies ist die Aufgabe der Havariekommissare.

Es handelt sich hierbei um Sachverständige für Transport- und Güterschäden, welche die wahrscheinliche Schadensursache, sowie dessen Umfang unter Berücksichtigung der gültigen Gesetze und Normen beurteilen und Verwertungsvorschläge zur beschädigten Ware machen. Sie erstellen danach ein differenziertes Schadensgutachten, genannt Havariezertifikat. Dies ist häufig das entscheidende Dokument zur Ermittlung von Schadenersatzpflichten und zur Durchsetzung von Regressansprüchen.

Havariekommissare zeichnen sich durch besonderen Sachverstand hinsichtlich der zu begutachtenden Waren z.B. Maschinen, Nahrungsmittel, Kunstgegenstände und/oder des Beförderungsmittels aus. So finden sich unter ihnen oft Ingenieure oder ehemalige Angehörige maritimer Berufe, z.B. Kapitäne a.D.

 

Ferner beraten Havariekommissare auch auf dem Gebiet der Schadenverhütung, beispielsweise durch Verladeüberwachungen, Verpackungsanalysen, Stauberatung, Ladungssicherungsmaßnahmen, Transportbegleitung, Gewichts- und Mengenkontrollen, Temperatur- und Feuchtigkeitsmessungen und die Lagerrevision.

Havariekommissare sind weltweit vertreten. Vor allem in den wichtigsten Industrie- und Handelsstandorten - vor allem solchen mit Seehäfen - haben diese sich niedergelassen, um einen schnellen und spezialisierten Einsatz zu gewährleisten.

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